Krankheit
Sollte Ihr Kind einmal krank sein und fehlen, benachrichtigen Sie uns bitte am ersten Tag telefonisch, am besten vor Beginn des gleitenden Schulbeginns (7.30 Uhr in Fretter / 7.45 Uhr in Schönholthausen).
Geben Sie Ihrem Kind zum ersten Schulbesuch nach der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der der Fehlzeitraum genau hervorgeht.
Wenn Ihr Kind dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt, erscheint die Fehlzeit als nicht entschuldigt auf dem Zeugnis.
Beurlaubung
Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
Beläuft sich die Beurlaubung auf einen Zeitraum bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres, ist die Klassenlehrerin zuständig.
Eine Beurlaubung Ihres Kindes außerhalb der Ferienzeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Eine Beurlaubung für Urlaubszwecke, um z.B. ein Wochenende zu verlängern, kann nicht genehmigt werden.